Nur wenn der Bräutigam eine Waffe besass, durfte geheiratet werden

Nur wenn der Bräutigam eine Waffe besass, durfte geheiratet werden

Spätestens seit dem 16. Jahrhundert bewahrt der Schweizer seine Waffe zu Hause auf. Allerdings bekam der Soldat die Waffe lange nicht von der Armee ausgehändigt, er musste sie sich selbst beschaffen.
Lesenswerter Artikel in der Aargauer Zeitung.