Unterstützung im Flüchtlingswesen ist nicht mehr eine territoriale Aufgabe der Armee
Zu den territorialen Aufgaben der Armee gehörte gemäss VTA bisher auch die Unterstützung der zivilen Behörden im Flüchtlingswesen. Konkret war vorgesehen, dass der ehemalige militärische Betreuungsdienst, welcher eigentlich für Militärinternierte und Kriegsgefangene zuständig war, auch Zivilpersonen (Flüchtlinge) aufnehmen und beherbergen konnte, wenn die Mittel der zivilen Stellen dafür nicht ausreichten.
Die Armee verfügt heute jedoch über keine Truppen mehr, welche diese Aufgabe wahrnehmen können. Neu kann die Unterstützung im Flüchtlingswesen deshalb nicht mehr als territoriale Aufgabe der Armee in der VTA aufgeführt werden.
Mitteilung auf VBS.admin.ch
Kommentar:
Zuerst werden Fakten geschaffen (Abschaffung der Truppen, welche die Aufgabe erfüllen müssten) und im Anschluss ändert man das Gesetz. So funktioniert der Abbau der Armee seit Jahren! Ist dies rechtens?