"Widmer-Schlumpf kritisiert Gripen-Kauf"
Unterstützung zu den heutigen Leserbriefen in der NZZ leistet heute der Tagesanzeiger. (Ausgabe vom Mittwoch, 29. Mai 2013) Diese Zeitung verfügt offenbar über einen besonders guten Kontakt zur BDP von Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf, ist sie doch stets im Besitze der Protokolle von BDP-Fraktionssitzungen!
Daniel Foppa hält folgende zentrale Punkte fest: In der BDP-Fraktionssitzung von Anfang März hielt Widmer-Schlumpf bezüglich Gripen fest: “Man weiss nicht, was man kauft,” Man müsse eventuell Kritik daran äussern “dass der Gesamtbundesrat keine Einsicht in den Staatsvertrag hatte“.
von Beda Düggelin
Nach dem Nein im Ständerat zur Aufhebung der Schuldenbremse bezüglich Gripen äusserte sich Bundesrat Ueli Maurer wie folgt: “Der Bundesrat selbst wird diesen Vertrag nicht anschauen, ich auch nicht, weil ich von dem schlicht und einfach nichts verstehe.” Dies war ein ehrliches, aber leider nicht sehr glückliches Statement unseres Verteidigungsministers und Bundespräsidenten. Es ist allerdings zu bemerken, dass er mit dieser Aussage nicht ganz Unrecht hat, denn es muss bezweifelt werden, dass Frau Widmer-Schlumpf besser in der Lage ist, den Vertrag und seine Feinheiten richtig einzuschätzen, für das gibt es ja die Spezialisten und die sitzen nun wirklich nicht im Bundesrat!
Mit dem Artikel des Tagesanzeigers stossen wir aber wiederum auf “des Pudels Kern”! Es besteht eine krasse Verwirrung, wer für welche Verträge zuständig ist! – Das Rahmenabkommen Gripen wurde am 24. August 2012 von Armasuisse-Projektleiter Jürg Weber unterzeichnet. Genehmigt wurde dieses Abkommen vom Gesamtbundesrat am 28. September 2012. Zeitverhältnisse wurden für die nachträgliche Genehmigung angeführt. – Das bedeutet allerdings trotzdem, dass der Bundes-rat mit diesem Vorgehen einverstanden war, sonst hätte er vor der Unterzeichnung sein Veto einlegen und das Geschäft vertagen müssen!
Nun kommt im Tages-Anzeiger auch der Nationalrat ins Spiel. Im Rahmenvertrag seien keine Konventionalstrafen festgehalten worden. – Die Meinung des VBS, dass Konventionalstrafen bei Rahmenverträgen nicht üblich sind, ist nicht von der Hand zu weisen. Es wird im TA-Bericht fest-
gehalten, dass der Kaufvertrag zwischen Schweden und Saab eine Konventionalstrafe beinhaltet. Damit ist der Schweizer Anteil im Verhältnis des Auftrags abgedeckt!
Wenn sich nun Nationalrat Thomas Hurter, Vizepräsident der SIK Nationalrat und Präsident Subkommission Gripen-Beschaffung dahingehend äussert: “wir brauchen eine klare Risikoabsicherung” ist dies nicht zielführend, die Konventionalstrafe ist bereits verankert. Eine Konventionalstrafe im Beschaffungsvertrag zu fordern ist überflüssig, weil diese ja im Kaufvertrag festgehalten ist! Darin liegt nun das Problem, einige massgebliche “bürgerliche Exponenten” überdrehen das Rad und könnten den Gripen doch noch zum Totalabsturz bringen!
Fazit:
Unsere bürgerlichen Politiker gefährden das Projekt Gripen in augenfälliger Weise. Damit unterstützen sie Eveline Widmer-Schlumpf, die sich auch in diesem Dossier, das nicht ihr Departement betrifft, die letzte Entscheidung vorbehalten will, in einer Angelegenheit, wo der Gesamtbundesrat am 28. September 2012 längst das grüne Licht erteilt hat. Damit leisten sie und die bürgerlichen Parlamentarier einer glaubwürdigen Schweizer Sicherheitspolitik einen Bärendienst!
Auch im heutigen Tagesanzeiger ist an anderer Stelle von Andreas Valda festgehalten, dass ein Globalabkommen der Schweizer Banken mit den USA mit einem dringlichen Verfahren legitimiert werden soll. Einige Parlamentarier sprechen bereits von einer “Hauruck-Uebung“. Eine solche Uebung darf durchaus als unseriös und gefährlich bezeichnet werden. Staatsrechtsprofessor Markus Schefer, Universität Basel hält fest: “dass der Bundesrat und die Bundesverwaltung ein erhebliches Uebergewicht im politischen Entscheidungsprozess haben und es einsetzen“. Somit mag René Zeller mit seinem Kommentar in der NZZ vom Montag, 27. Mai “Enttarnte Sololäuferin” nicht ganz falsch liegen. Die Sololäuferin muss endlich beweisen, dass sie sich glaubwürdig in den Dienst unseres Landes und nicht nur in den Dienst ihrer Wiederwahl stellt!