Wie aus 100'000 AdA noch 80 AdA pro Kanton werden

Wie aus 100'000 AdA noch 80 AdA pro Kanton werden

Anlässlich der Anhörung vor der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats hat Giardino vorgerechnet, was sich mit einem Armee-Sollbestand von 100’000 AdA (Angehörige der Armee) noch “verteidigen” lässt. Pro Kanton bleiben 80 effektiv einsetzbare AdA. Wie kommen wir auf diese Zahl?
Zunächst gilt es die falsche Vorstellung zu beseitigen, dass bei einer Armee mit 100’000 AdA auch wirklich 100’000 AdA eingesetzt werden können. Dazu fehlt uns auch in Zukunft die “vollständige Ausrüstung”. Es muss also eine Staffelung stattfinden, bei der das Material dem Folgeverband übergeben werden kann.
Im aktuellen WEA-Konzept sieht die Armeeführung nur eine (1) nicht vollständige Ablösung vor. Da sich Konflikte nie an der Durchhaltefähigkeit der Armeen ausrichten, müssen wir also von einem Einsatz über Jahre ausgehen. Wir gehen also von der gefährlichsten Möglichkeit aus: Einer anhaltenden angespannten Lage, die sich während Jahren fortsetzen kann.
Achtung: Diese Berechnung berücksichtigt einzig die personelle Komponente. Ob sich alle Verbände funktechnisch verbinden lassen, ob genügend Fahrzeuge und Korpswaffen verfüg- und einsetzbar sind oder ob die logistische Machbarkeit gegeben ist, wird hier ausgeblendet.
Wir definieren deshalb als Ziel: Die Armee “verteidigt” die Schweiz permanent (!) über das gesamte Jahr.
Die Rechnung geht dann so:

  1. Für einen Einsatz über ein ganzes Jahr sind mindestens vier (4) Ablösungen à drei (3) Einsatzmonate nötig: 100’000 / 4 = 25’000 AdA pro Ablösung.
    Hinweis: Die Wirtschaft wird eher auf kürzere Einsätze pochen (1-2 Monate). Vor einem Einsatz benötigt die Truppe zusätzlich eine EBA (Einsatzbezogene Ausbildung) von nochmals etwa einem Monat. Diese EBA wird auch im Folgejahr nötig, weil die Zusammenstellung der Truppe jährlich ändert. Die Zusammenstellung der WK-Formationen ändert schon heute jährlich um 50% (1/6 neu eingeteilt, 1/3 Gast-WK/verschoben). Um im Verbund eine kriegsgenügende Leistung zu erbringen, muss zwingend im (neu zusammengestellten) Verband vor dem Einsatz geübt werden.
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  2. Innerhalb dieser Ablösung sind für einen 24h-Einsatz mindestens vier (4) Ablösungen nötig (Einsatz, Ruhe, Ausbildung, Urlaube). Es sind damit höchstens noch 25’000 / 4 = 6’250 AdA pro Schicht effektiv im Einsatz.
    Hinweis: Die Erfahrungen mit Sicherungseinsätzen in Bern, Genf und Zürich bestätigen diese Organisation. Da es sich um einen längeren Einsatz handelt, sind eher 5 Ablösungen vorzusehen.
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  3. Nicht alle AdA können an den Objekten stehen und den taktischen Auftrag erfüllen. Es braucht logistische Leistungen (Transport, Verpflegung, Sanität, …), Übermittlung, Führung und Selbstschutz (Wache!). Wir rechnen damit, dass für jeden operativen AdA etwa 2 AdA im Hintergrund arbeiten. Also bleibt etwa ein Drittel (1/3) für die taktische Auftragserfüllung: 6’250 AdA / 3 = ca. 2’080 AdA für die taktische Auftragserfüllung (Bewachung von Kraftwerken, Regierungsgebäude, Verkehrsanlagen; Überwachung von Strassen und Verkehrsknoten; Betreiben von Checkpoints, Durchführen von Interventionen, Einsätze in der 3. Dimension, …).
    Hinweis: Vermutlich beträgt das Verhältnis nicht nur 1:2 sondern eher 1:5+. International geht man davon aus, dass bis zu 8 AdA im Hintergrund arbeiten, damit 1 AdA im Feld kämpfen kann.
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  4. Diese effektiv eingesetzten 2’080 AdA verteilen wir nun gleichmässig auf 26 Kantone: 2’080 AdA / 26 Kantone = 80 AdA/Kanton.
    Hinweis: Es sind auch Verteilschlüssel in Relation zur Kantons-Bevölkerung, der Kantons-Fläche, der Finanzkraft, etc. möglich. Im Schnitt bleiben es aber 80 AdA pro Kanton.

80AdA

Wie Sie sehen, haben wir sogar eher konservativ gerechnet. Dennoch erhalten wir eine beängstigend tiefe Zahl. In extremis könnte man rechnen:

100’000 / 8 (Ablösungen) / 5 (Schichten) / 5 (kombattant) / 26 (Kantone) = 19 AdA

Die Wahrheit liegt bekanntlich irgendwo dazwischen.

Die Kantone sind deshalb angehalten, ihre gewünschte, von der Armee zu erbringende Leistung in der ausserordentlichen Lage zu verifizieren.

Wie mit 19 bis 80 AdA pro Kanton der Verfassungsauftrag erfüllt werden soll, bleibt uns ein Rätsel. Wir sind daher überzeugt, dass die WEA verfassungswidrig ist.

 

Kommentare: 5

  1. Stefan Lang sagt:

    Es ist eigentlich unglaublich, dass viele unserer massgebenden Politiker immer noch von einem Armeeabbau schwafeln?! Wann merken diese Leute, dass unser Land von einer kleinen Gruppe von Wahnsinnigen in kurzer Zeit überrollt und wohl auch gehalten werden könnte, beim momentanen Zustand unserer Abwehr?

  2. AW sagt:

    Dann wären es in der A61 zwischen 114 und 480 AdA und in der A95 72 bzw. 320 AdA gewesen…

    • Ueli Gruber sagt:

      Achtung: Die Gruppe Giardino mag Kritik an ihren “wissenschaftlichen” Berechnungen gar nicht…

    • Urs Tischhauser sagt:

      Ob man sich hier über wissenschaftlich streiten will oder nicht ist nicht wichtig. Es ist aber unbestritten, dass wir seit Jahren in unserem Land ein militärisches Vakuum produzieren. Dass man dabei vielleicht mit den Erfahrungen etwas zuspitzt ist legitim. Vor allem wenn von der Gegenseite ohne Sachverstand in die Welt posaunt wird, dass eine Freiwilligenarmee mit einem Bestand von 15 – 20’000 ausreichend sei.

    • Gruppe Giardino sagt:

      Kritik? Wo gab es Kritik? Die Zahlen stimmen ja…

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