Evi Allemann: armasuisse soll "preisgünstigen Wohnungsbau" anbieten – Der Bundesrat antwortet

Evi Allemann: armasuisse soll "preisgünstigen Wohnungsbau" anbieten – Der Bundesrat antwortet

Der Bund hat für militärische Zwecke während Jahrzehnten bedeutende Flächen erworben und ist so zu einem der grössten Landbesitzer überhaupt geworden. Verwaltet werden diese Flächen heute durch Armasuisse Immobilien, welche als Eigentümervertreterin für das Immobilienmanagement zuständig ist.
Als Flag-Amt wird Armasuisse Immobilien über einen Leistungsauftrag gesteuert. Der aktuelle Leistungsauftrag betrifft die Periode 2012-2015 und ist vom Bundesrat am 9. Dezember 2011 verabschiedet worden. In diesem Zeitraum rechnete Armasuisse Immobilien bloss mit einem verhältnismässig geringen Volumen an verkaufsfähigen Arealen. “Grössere Verkaufsvolumen” seien aber ab 2015 mit der Umsetzung des neuen Stationierungskonzeptes zu erwarten, das parallel zur Weiterentwicklung der Armee (WEA) erarbeitet wird.
Es stellt sich deshalb die Frage, wie diese frei werdenden Areale verwendet werden sollen. Das öffentliche Interesse muss dabei wie bisher klar im Vordergrund stehen. Es darf nicht darum gehen, am Markt den grösstmöglichen Preis zu erzielen. Vielmehr müssen die Anliegen der öffentlichen Hand – namentlich auch der Kantone und der Gemeinden – wie bisher im Vordergrund stehen.
Das Spektrum dieser öffentlichen Anliegen hat sich in den jüngsten Jahren aufgrund der starken Einwanderung verbreitert. Wie der Bundesrat bereits in seinem Bericht über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz vom 4. Juli 2012 festhielt, erhöht die starke Zuwanderung die Herausforderungen auch beim Wohnungsmarkt und verstärkt insofern den innenpolitischen Reformdruck auch in diesem Bereich.
An dieser Vorgabe hat sich auch der Leistungsauftrag an Armasuisse Immobilien 2016-2019 zu orientieren. Werden im Zuge des neuen Stationierungskonzepts geeignete Areale frei, so sollen diese bevorzugt zur Förderung des preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnungsbaus eingesetzt werden.
Die Motion und die Antwort des Bundesrats auf parlament.ch