Wann beginnt der Aufwuchs?

Wann beginnt der Aufwuchs?

2009 hat Nationalrat Schlüer eine wichtige Frage (Interpellation) gestellt:

Mit der Armee-Reform XXI entstand das “Aufwuchs-Konzept”: Für gewisse Verteidigungsbereiche sollen jeweils nur Teile der Armee ausgebildet und ausgerüstet werden. Bei sich abzeichnender Bedrohung müsste die Armee insgesamt in das zuvor nur von einem kleinen Kern beherrschte Können “aufwachsen”.
Als Folge der sich anbahnenden schweren Weltwirtschaftskrise [sig!] sehen mehrere bedeutende Staatsmänner unvorhersehbare Überraschungen und unruhige Zeiten schwer einschätzbarer Bedrohung auf die Welt zukommen – eine Entwicklung, die umgehend Massnahmen für den Aufwuchs der Schweizer Armee auslösen müsste.
In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Teilt er die Lagebeurteilung, wonach von unvorhersehbarer strategischer Überraschung derzeit die gravierendste Bedrohung ausgeht?
  2. Was für Massnahmen bereitet er im Blick auf solche Bedrohung vor?
  3. Hat die Landesregierung bereits Aufwuchs-Entscheide getroffen?
  4. Wenn ja, welche?
  5. Wenn nein: Wann beabsichtigt er, Aufwuchs-Anstrengungen einzuleiten?
  6. Wie schätzt er die industrielle Kapazität der Schweiz im Blick auf Aufwuchs-Erfordernisse ein?
  7. Nachdem vonseiten der Armee der Zeitbedarf für den Aufwuchs bereits auf acht bis zehn Jahre, der Finanzbedarf auf bis zu 40 Milliarden Franken eingeschätzt worden ist: Wie sieht der Bundesrat heute die zeitlichen und finanziellen Perspektiven bezüglich des Armee-Aufwuchses?
  8. Erachtet er das “Aufwuchs-Konzept” noch immer als tauglich im Blick auf Bedrohungen, wie sie im 21. Jahrhundert unter Umständen auch sehr plötzlich akut werden können?

Die Antwort des Bundesrates:

1. Eine Überraschung ist in sich selbst noch keine Bedrohung, es kommt in jedem Fall auf Natur und Inhalt an. Die voraussehbaren und denkbaren Bedrohungen und Gefahren werden im Zuge der Arbeiten für den neuen sicherheitspolitischen Bericht überprüft. Dieser wird voraussichtlich im Dezember 2009 vom Bundesrat verabschiedet.
2. In Bezug auf eine abstrakte Überraschung sind, solange ihre Natur und ihr Inhalt unbekannt sind, keine Vorbereitungsmassnahmen möglich, die über die Schaffung und den Erhalt maximaler Flexibilität hinausgingen.
3.-5. Aus der aktuellen Lage und der absehbaren Entwicklung ergibt sich keine Veranlassung für Massnahmen im Sinne des Aufwuchses der Armee für die Abwehr eines militärischen Angriffs.
6. Die schweizerische Rüstungsindustrie kann einen Teil der materiellen Bedürfnisse der Armee abdecken, in aller Regel im Rahmen industrieller Partnerschaften mit ausländischen Unternehmen. Derzeit wird die nationale Rüstungsstrategie überarbeitet. Die Kleinheit des Heimmarktes, der heftige internationale Wettbewerb unter Rüstungsanbietern und die gegenwärtigen Vorschriften für die Ausfuhr von Kriegsmaterial verunmöglichen eine bedeutende Erhöhung der schweizerischen Rüstungsindustrie zu vertretbaren wirtschaftlichen Bedingungen.
7. Sollte ein Aufwuchs der Armee einmal erforderlich sein, so wird die Art der konkret sich abzeichnenden Bedrohung entscheidend sein für Art, Umfang, Kosten und Dauer der zu treffenden Aufwuchsmassnahmen.
8. Ein Ausbildungs-, Ausrüstungs- und Bewaffnungsstand, der permanent (ohne Aufwuchs) für die Abwehr aller denkbaren Bedrohungen genügen würde, ist im Rahmen der realistisch verfügbaren Mittel nicht finanzierbar. Die Armee hat auch in der Vergangenheit wiederholt Lücken in ihren Fähigkeiten in Kauf genommen, die vor einem Ernsteinsatz hätten gefüllt werden müssen.

So weit die naive Einschätzung von Bern. Doch es geht weiter.
In der Herbstsession 2009 wird die Interpellation behandelt.

Erklärung Urheberin/Urheber: nicht befriedigt 
Diskussion verschoben

Jetzt, in der Sommersession 2011 wird diese wichtige Frage abgeschrieben:

Abgeschrieben, weil seit mehr als zwei Jahren hängig.

Was soll man dazu noch sagen?

 

Kommentare: 1

  1. Franz Betschon sagt:

    Es wurde ja schon verschiedentlich festgestellt, dass der ursprüngliche “Aufwuchs” schon bei der Kreation des Wortes eine Todgeburt war. Was immer man sich darunter vorstellen kann, die Massnahmenpakete werden 10 Jahre dauern, wie das VBS ja selber zugegeben hat. Beispiele: Mobilmachung, Erdkapffähigkeit der Luftwaffe, Wiederbeschaffung des vernichteten Materiales zur Vollausrüstung der Armee etc.. Eine Nachschulung ohne Material ist blödsinnig.
    Die “Antwort des Bundesrates” muss von irgend einem Assistenten verfasst worden sein und wurde wohl kaum von einem Bundesrat, in dessen Namen der Text abgegeben wurde, gelesen. Jedenfalls werden wir diese “Antwort” in unsere Sammlung von Texten einverleiben, die wir für spätere Diskussionen aufheben.
    Die “Antwort” zeigt dreierlei:
    – Erstens man will sich mit solch unangenehmen Fragen nicht befassen und hat den Ernst der Lage nicht erkannt,
    – Dass die Angelegenheit “abgeschrieben” wurde, weist auf eine neue Art der Erledigung von unangenehmen Vorstössen hin.
    – Der Verfasser hat selber nicht begriffen, was eigentlich “Aufwuchs” hätte bedeuten sollen.

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